Nachricht - Rechtliche Fragen
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Abmahnwelle gegen Internetanbieter

Das Online- oder Internetrecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, das in manchen Punkten noch einer endgültigen Klärung durch den Gesetzgeber bzw. durch die Gerichte bedarf. Für viele Fallgruppen liegen zwar schon gerichtliche Entscheidungen vor. Diese Entscheidungen sind manchmal aber widersprüchlich. Eine Klarheit bringen erst die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH).

Viele Fragen des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs sind inzwischen durch Gesetze und Urteile der Gerichte geklärt. Trotzdem ist es aus Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen aber auch im vergangenen Jahr wieder zu Abmahnungen in massivem Umfang, insb. wegen unzureichender Pflichtangaben im Internet-Impressum oder der Widerrufsbelehrung und fehlerhafter AGB - gerade auch bei Internet-Auktionen - gekommen.

Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster, ist anerkannter Spezialist auf dem Gebiet des Informationsrechts und Mitglied des Beirats der Denic e.G.. In seinen Vorträgen (u.a bei der IHK Frankfurt) spricht er domain-, urheber-, marketing-, vertrags- und datenschutzrechtlichen Probleme an . Außerdem informiert er über neueste Entwicklungen des E-Commerce- und Internet-Rechts und die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte.

Unbedingt prüfen sollten Abgemahnte die Höhe der Gebühren. Es wurden z.B. öfter fiktive Aufwendungen berechnet. In einigen Fällen lag sogar gar kein Rechtsverstoß vor.
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/branchen/onlinewettbewerbsrecht, Hans-Reinhart Grünbaum
 
 

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