Aktuelle Fernabsatz-Entscheidungen - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Im aktuellen ECC-Rechtstipp stellt Rechtsanwalt Rolf Becker eine Sammlung von Beschlüssen zum Fernabsatzrecht im E-Commerce zusammen. Unter anderem geht es um einen Beschluss des KG Berlin vom 11.04.2008 zur Verwendung des alten Widerrufsbelehrungsmuster. Konkret ging es hierbei um den Vorwurf der falschen Wertersatzbelehrung bei eBay. Nach der herrschenden Meinung soll es dort keinen Wertersatz geben, weil der Händler nicht vor Vertragsschluss darüber in Textform belehren kann. Hier sah das Gericht einen Gesetzesverstoß, obwohl ja die Verordnung, in der das aktuelle Widerrufsbelehrungsmuster steht, durchaus eine weitere Verwendung des alten Musters bis Ende September noch erlaubt. Gerade deshalb aber stünden Verbraucherinteressen in der Übergangszeit zurück und jedenfalls bis 30.09. sei ein Bagatellverstoß anzunehmen. Aus diesem Grund ist es unbedingt ratsam, das neue, seit 1. April gültige Widerrufsbelehrungsmuster zu verwenden.
Weiterführende Informationen und Tipps zu diesem Thema erhalten Sie in dem als pdf-Dokument beigefügten ECC-Rechtstipp von Rechtsanwalt Rolf Becker. Dieser enthält zudem weitere wichtige Entscheidungen, u. a. zur Versandkostenerstattung sowie zur Belehrung über die Gefahrtragung bei Rücksendung.
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp Nr. 34 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-34-April-2008.pdf
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