Amazon zieht bei Rechtsstreit um Gutscheingültigkeit den Kürzeren
Die Online-Shopping-Plattform Amazon muss die Gültigkeit seiner Geschenkgutscheine von einem auf die gesetzlich geregelten drei Jahre verlängern, dies gilt auch im Fall von Gutschein-Restguthaben. Das befanden nun die Richter am Oberlandesgericht München. Damit wurde die Berufung seitens Amazon gegen ein bereits im April letzten Jahres vom Landgericht München gefällten Urteils abgelehnt. Die Online-Plattform rechtfertigte diese Tatsache mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand, wenn sie Gutscheine drei Jahre lang akzeptieren müssten.
Gegen die kurze Gutscheingültigkeit hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt, nachdem eine entsprechende Abmahnung des Internethändlers keine Reaktion nach sich zog. Nun können sich Internetnutzer, die Geschenkgutscheine von Amazon besitzen, auf das Urteil berufen und ihre Gutscheine oder Restguthaben auch noch nach Ablauf eines Jahres ab Ausstellung einlösen.
(Quelle:Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 17.01.2007)
