Literatur - B2C-Marktplätze und Portale
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Ausgeschlossen (Ausschluss bei eBay)

Autoren: Svenja Hofert

Quelle: IW internetWORLD Nr. 2/2005; S. 40-42

Vermeiden Sie als Händler die ökonomische Abhängigkeit von eBay und halten Sie das Risiko eines Ausschlusses möglichst gering.

Die Autorin Svenja Hofert rät, sich nie ausschließlich auf eBay zu stützen. So böten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Spielraum, der es dem Online-Auktionshaus erlaube, Nutzer jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Der Beitrag liefert darüber hinaus Tipps, wie der Abhängigkeit von eBay vorgebeugt werden kann:

  • Umsatzanteil von eBay niedrig halten
    Die Autorin rät, den anderen Teil des Geschäfts nicht zu vernachlässigen und eBay auch aus anderer Perspektive zu betrachten: etwa als Kanal, neue Kunden zu gewinnen, oder als günstige Werbeplattform.
  • die richtige eBay-Produktstrategie
    Da einem möglichen Absatz von Produkten unterschiedlicher Art via eBay sehr großen Schwankungen ausgesetzt ist, sollten neue Strategien ausprobiert und bevorzugt die Produkte angeboten werden, die dort hohe Preise erzielen können, aber vielleicht sonst eher Ladenhüter sind.
  • die richtige eBay-Preisstrategie
    Der Anbieter sollte sich darüber im Klaren sein, nach welchem Prinzip er eBay nutzen möchte: billige Lockpreise bei eBay, teure im Shop; die gleichen Preise überall; oder: individuelle Preise überall.
  • Stammkunden gewinnen
    Die Autorin rät, Stammkunden unbedingt von eBay loszueisen und grundsätzlich professionelle Kundepflege zu betreiben, denn: Es sei Ihr Kunde und nicht der von eBay.
  • eBay-Regeln beachten
    Wenn sich auch das Beachten aller eBay-Regeln, die ständig aktualisiert werden, aufwändig gestalten kann, so gilt es, diese unbedingt im Detail einzuhalten. So ist etwa schon das Setzen von Verlinkungen im Informationstext einer Auktion für eBay ein Ausschlussgrund.


Darüber hinaus bietet der Beitrag der IW internetWORLD Rechts-Tipps und einen Gastkommentar eines auf eBay spezialisierten Anwalts sowie ein Interview mit einer eBay-Pressesprecherin über das Ausschlussverfahren des Online-Auktionshauses (Wir sehen uns immer den individuellen Fall an).