Ausschluss vom Widerrufsrecht: Kosmetika - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Das OLG Köln hat in einem für Versandhändler wichtigen Bereich eine aktuelle Entscheidung gefällt. Es geht um den Ausschluss vom Widerrufsrecht. Bekanntlich gilt das Widerrufsrecht nicht in allen Fällen, so z. B. für Waren, die sich nicht für eine Rücksendung eignen, verderblich sind oder die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Doch wie sieht es eigentlich bei Kosmetika aus? Dürfen Händler die Rücknahme von "angebrochener Kosmetika" ausschließen?
Dies erfahren Sie in dem unten als pdf-Dokument beigefügten aktuellen ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker. Er ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker, Rechtsanwälte WIENKE & BECKER, 29. Juli 2010
ECC-Rechtstipp-Nr-61-Juli-2010.pdf
Adobe Acrobat Dokument [241.4 KB]
