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- Rechtliche Fragen
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Ausweitung strafrechtlicher Verfolgung von Downloadern nicht zu erwarten
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Die Anwaltskanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum aus Köln berichtet über die Verfolgung der Nutzer von Internet-Tauschbörsen:
Groß war die Verwirrung am vergangenen Mittwoch, nachdem das Handelsblatt den Wegfall der so genannten 'Bagatellklausel' im Regierungsentwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz thematisiert hatte. Sollten nun Schüler wegen des Herunterladens von Dateien aus Tauschbörsen massenweise kriminalisiert werden? Am Nachmittag meldete n-tv, dass es sich bei dem Handelsblatt-Artikel um eine Falschmeldung handele. Es handelte sich um eine Falschmeldung über eine angebliche Falschmeldung. Tatsächlich heißt es im Regierungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz (UrhG): 'Unverändert bleiben sollen auch die Regelungen zur Strafbarkeit des unerlaubten Vervielfältigens (§ 106). Der Entwurf greift den Gedanken der Einführung einer Bagatellklausel, eines Strafausschließungsgrundes für eine geringe Zahl illegaler Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, nicht auf. Denn schon nach der geltenden Rechtslage werden Bagatellfälle mit geringem Unrechtgehalt in der Praxis der Staatsanwaltschaften nicht verfolgt.' Auch wenn die Bagatellklausel nun doch nicht im Regierungsentwurf enthalten ist und das Handelsblatt wohl Recht behalten dürfte - eine Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgung der Downloader ist nicht zu erwarten. Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter: www.lampmannbehn.de/urhnovelle.html |
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| Meldung der Rechtsanwälte Lampmann, Behn und Rosenbaum, 23.3.2006 | |
ext. Ansprechpartner: RA David Ziegelmayer (Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum) Tel.: 0221 9140-393 email: ziegelmayer@lampmannbehn.de Homepage: www.lampmannbehn.de |
