1. Was heißt eigentlich barrierefreies Internet?
Das World Wide Web (WWW) ist unabhängig von Zeit und Ort. Jeder kann, sofern ein entsprechender Zugang zum Internet besteht, Informationen aus dem Web beziehen.Wirklich jeder?
Oft sind die Informationen aus dem WWW nur mit bestimmten Endgeräten lesbar. Da Menschen mit Behinderungen entweder andere Geräte als der Durchschnitts-Surfer verwenden oder einen anderen Zugang zu ihrem Rechner als üblich haben, führen bestimmte Praktiken bei der Gestaltung von Webseiten zu Barrieren, die den Zugang zu Informationen verwehren.
Unter barrierefreiem Webdesign werden somit die Bestrebungen subsumiert, Internetseiten so zu gestalten, dass jeder - ob mit oder ohne Behinderung - sie nutzen und lesen kann.
2. Wer stößt auf Barrieren bei der Nutzung des WWW?
Der Verein für Behinderte in Gesellschaft und Beruf schätzt die Quote derer, die wegen körperlicher oder anderer Einschränkungen Schwierigkeiten im Internet haben, auf circa 20%.
Barrieren ergeben sich vor allem für Sehbehinderte und Blinde, Personen, die in ihrer Bewegungen eingeschränkt sind, Gehörlose oder Personen mit kognitiven Behinderungen wie z.B. Konzentrationsschwächen. Aber auch Personen ohne Behinderungen stoßen auf Barrieren im Internet: So sind die meisten Websites auf den Standardcomputer mit Standardeingabe- und -ausgabegeräten ausgerichtet. Surfer, die ohne diese "Vollausstattung" ins Internet gehen, können nur beschränkt auf die Informationen vieler Homepages zugreifen. Hierzu gehören beispielsweise Personen, die in einem Gebiet mit niedrigen Übertragungsraten wie etwa in Entwicklungsländern ins Netz gehen wollen oder Personen, die mit Handy auf das Internet zurückgreifen wollen.
- Blinde und Sehbehinderte:
Blinde und ein Teil der Sehbehinderten benutzen bei der Arbeit mit einem Computer eine zusätzliche Software, den sogenannten Screenreader. Diese Spezialsoftware übersetzt Bildschirmdarstellungen in die Braille-Schrift (Blindenschrift) oder in synthetische Sprache- z.B. über eine Soundkarte. Die Tastatur für Blinde wurde durch die Braille-Zeile erweitert, die den Ausgabenbereich für Zeichen in Blindenschrift enthält. Viele Hompages sind jedoch nicht für Screenreader kompatibel, so dass der Zugang Sehbehinderten verschlossen bleibt.Sehschwache benutzen oft einen sogenannten Screenmagnifier, der einen Teil der normale Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert. Vergrößerungen verändern jedoch oft die Lage oder den Kontrast und deformieren Größe und Schriftart von Texten und Objekten einer Website.Farbblinde (z.B.Personen mit Rot-Grün-Sehschwäche) haben Probleme, wenig kontrastierende Farben zu erkennen. - Bewegungseingeschränkte Personen:
Bewegungseingeschränkte Personen haben oft Probleme, eine Maus zur Navigation durch das Netz zu benutzen. Spezielle Tastaturvorrichtungen stellen hier eine große Hilfe dar und dienen dann zur Navigation. Für diesen Personenkreis stellen Websites, die sich ohne Maus nicht bedienen lassen, ein Problem dar. - Gehörlose Personen:
Menschen, die gehörlos oder schwerhörig sind, können rein auditive Informationen nicht wahrnehmen. Wichtig für diesen Personenkreis ist die zusätzliche Darbietung auditiver Informationen in visueller Form.
3.Gesetzliche Grundlagen
Am 1. Mai 2002 erhielt die Barrierefreiheit im World Wide Web auch in Deutschland ein gesetzliches Fundament. Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden die Rechte behinderter Menschen entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden) auch für elektronische Informationsangebote wie das WWW und für grafische Programmoberflächen (z.B. bei CD-ROMs und DVDs) geregelt (§ 11 BGG). Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein barrierefreies und somit auch behindertengerechtes Webdesign werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt.Diese sind jedoch bisher nur für die Internet- und Intranet-Angebote der Bundesverwaltung verpflichtend. Die BITV sind insbesondere an die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG1) angelehnt, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C 1999 aufgestellt wurden.
4. Barrierefreie Gestaltung von Websites
Im Folgenden wird auf ausgewählte wichtige Grundregeln zur Gestaltung von barrierefreien Webseiten eingegangen, die allerdings nur einen Ausschnitt aus den zu beachtenden Grundsätzen wiedergeben. Für weitere detaillierte Informationen greifen Sie bitte auf die Links im Abschnitt 5 zurück, die ausführliche Anweisungen zur barrierefreien Webdesign bereitstellen.
- Wahrnehmbarkeit von Bildern:
Um Bilder gut erkennen zu können, muss bei der Auswahl bereits auf gute Kontraste geachtet werden. Zur Beurteilung sind Graustufendarstellungen oft hilfreich. Außerdem sollten Bilder immer ausreichend vergrößert werden können. - Treffende Alternativtexte:
In alternativen Ausgabemedien wie z.B. Braille-Zeilen können Inhalte von Bildern und Grafiken nur mit Hilfe eines Alternativtextes erschlossen werden. Der Inhalt des Alternativtextes richtet sich nach Funktion und Inhalt des jeweiligen Bildes und ist auf den textlichen Inhalt der gesamten Seite abzustimmen. Generell gilt: Prägnante und kurze Beschreibung. - Tabellen:
Blinde können immer nur einzelne Tabellenzellen erfassen. Eine systematische und sinnvolle Anordnung von Zelleninhalten (am besten Zeile für Zeile von links nach rechts) erleichtert das Lesen insbesondere auch bei unsichtbaren Tabellen zu Layout Zwecken. - Strukturierung der Webinhalte:
Inhalte im Web sollten gemäß den Vorgaben zur Trennung von Inhalt und Layout mittels Cascading Style Sheets (CSS) (siehe Link) strukturiert werden. Absätze, Überschriften und Listen sollten als solche auch durch die Zugangssoftware erkennbar sein, so dass dem Nutzer eine einfach Navigation dem Nutzer ermöglicht wird. - Sound und Video:
Jede auditive Multimediadarstellung ist für Gehörlose oder Personen, denen die passende Software fehlt, nicht wahrnehmbar. Für akustische Signale sollte darum auch immer eine zusätzliche optische Darstellung angeboten werden. - Abkürzungen und Akronyme:
Abkürzungen und Akronyme sollten zumindest beim ersten Auftreten auf einer Seite ausgeschrieben und in Klammern dahinter die Abkürzung angegeben werden. - Hervorhebungen:
Hervorhebungen sind eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Bereitstellung von Informationen. So sollten sie nicht nur am Bildschirm, sondern auch von alternativen Ausgabemedien wahrgenommen werden können. So sollte eine Hervorhebung von Überschriften oder Wörtern in Fließtexten nicht nur durch Farbe geschehen, sondern zusätzlich stets durch mehrere Attribute wie Fett- oder Kursivschreibweise oder zusätzliche Symbole. Links sollten beispielsweise durch Unterstreichungen ausreichend gekennzeichnet werden. - Treffende Linkbezeichnungen:
Links müssen eindeutig formuliert sein und außerhalb eines Kontextes für sich stehen können. Sind z.B. in einem Text mehrere Verlinkungen mit der Bezeichnung mehr vorhanden, weiß der Nutzer einer Sprachausgabe nicht, was sich hinter den einzelnen Links verbirgt. Machen Links innerhalb eines Fließtextes noch Sinn, verlieren sie ohne den Text ihre Eindeutigkeit. Beispielsweise ist in dem Satz Die Grundsatzrede finden Sie auch in unserem Archiv. das Wort Grundsatzrede als Link vermutlich eindeutiger als Archiv. - Anglizismen und Fremdwörter:
Bei Sprachausgaben führen Anglizismen zu Problemen, da diese nach zuvor eingestellter Sprache (meist deutsch) ausgesprochen werden und somit unverständlich werden. Eine entsprechende Kennzeichnung (HTML-Code) eines fremdsprachigen Wortes hilft bei der korrekten Aussprache. - Allgemeine Verständlichkeit:
Die verwendete Sprache sollte möglichst einfach und klar sein.Zur Überprüfung kann hierzu das Hamburger Verständlichkeitskonzept mit den 4 Kriterien Einfachheit, Gliederung und Ordnung, Kürze und Prägnanz sowie anregende Zusätze herangezogen werden.
5.Büchertipps und weitere Informationen zu barrierenfreien Websitegestaltung finden Sie unter folgenden Links:
www.barrierefreies-webdesign.de
Wkipedia Enzyklopädie
http://einfach-fuer-alle.de/
Die folgenden Links bieten die Möglichkeit, Ihre eigene Website auf Barrieren hin zu überprüfen:
www.barrierefinder.de
www.wob11.de
(Autoren: B. Gerner/A. Duscha, 03/2006)
Barrierefreie Website-Gestaltung
Internet ohne Barrieren: Rücksicht auf Behinderte
(Artikel von Saša Ebach, Geschäftsführer Digitale Wertschöpfung)
Der freie Zugang ist eines der wichtigsten Wesensmerkmale des Internets. Dennoch werden immer noch Menschen ausgeschlossen, nämlich Menschen, die aufgrund einer Behinderung die im Internet dargebotenen Informationen nicht wahrnehmen können. Internet-Lesegeräte für Blinde gibt es, ebenso technische Einrichtungen für bewegungseingeschränkte Nutzer. Die überwiegende Zahl der Webseiten im Internet hat jedoch immer noch (ungewollte) Barrieren für Behinderte, die ihre Nutzung für sie unmöglich machen. Dabei sind Grundsätze für ein barrierefreies Surfen sehr einfach und kostengünstig für jedes Unternehmen umzusetzen, um auch Behinderte in den Kundenkreis aufzunehmen.
Der Grundgedanke ist denkbar einfach und kann in drei übergeordneten Regeln zusammen gefasst werden:
- Inhalte und Erscheinungsbild sind so zu gestalten, dass sie für alle wahrnehmbar sind
- Die Benutzeroberflächen der Angebote sind so zu gestalten, dass sie für alle bedienbar sind
- Inhalte und Bedienung sind so zu gestalten, dass sie allgemein verständlich sind.
Für die konkrete Umgestaltung dieser Grundsätze gibt es ausführliche Checklisten und Richtlinien, die im wesentlichen von dem World Wide Web Consortium (W3C) entworfen wurden, einer internationalen Vereinigung aus Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und der interessierten Öffentlichkeit. Auch das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung gibt Hinweise mit einer Liste einfacher Regeln, die beim Programmieren von Webseiten berücksichtigt werden sollten.
So sollten Bilder in einem beschreibenden Text erklärt werden. Dies kann mit einem Alt-Zusatz in der Befehlszeile geschehen.
Ein Bild kann in HTML mit < img src=sitzmoebel.jpg> eingebunden werden. Ein Blinder kann nun aber nicht erkennen, worum es sich bei dem Bild handelt. Mit der barrierefreien Programmierung: < img src=sitzmoebel.jpg alt=Sitzmöbel /> erscheint ein erklärender Bild-Text (hier: Sitzmöbel), der auch vorgelesen werden kann. In einem zweiten Schritt könnten statt nur der allgemeinen Umschreibung Sitzmöbel auch detaillierte Bildbeschreibungen mithilfe des title-Attributs angegeben werden. Zum Beispiel: < img src=sitzmoebel.jpg alt=Sitzmöbel title="Sitzformation mit zwei Leder-Sesseln in schwarz und passendem Beistelltisch/>. Auch Audio- und Videodateien sollen inhaltlich beschrieben werden. Erfreuliches Nebenprodukt dieser detaillierteren Beschreibungen ist es, dass dadurch die Webseite auch besser von Suchmaschinen gefunden wird.
Unter Farbenblindheit leiden besonders viele Menschen, daher sollten Navigationselemente nicht alleine durch Farben gekennzeichnet sein, sondern ebenfalls eine eindeutige Beschreibung der Zieladresse besitzen.
Die Navigation kann für bewegungseingeschränkte Nutzer deutlich erleichtert werden, wenn Hyperlinks und weitere wichtige Elemente auch per Tabulator aufgerufen werden können. Dafür ist eine schlüssige Reihenfolge bei der Programmierung zu beachten. Ausfüllbare Formularfelder sollten mit Auszeichungsmarken versehen werden (-Tag). So können Menschen mit zittrigen Händen besser Häkchen-Boxen ausfüllen, indem sie einfach in ihre Umgebung klicken.
Autor: Carsten Hüttl, 23.09.05
