Besondere Bedeutung des neuen Widerrufsrechts für eBay-Händler
Die Änderungen im Widerrufsrecht bei eBay haben zahlreiche Vorteile für die eBay-Händler. Das neue Widerrufsrecht ist nun im Gesetz verankert und kann gemäß BGB §360 nicht abgemahnt werden. Diese Gesetzesregelung hat zur direkten Folge, dass es sich von nun an um eine abmahnsichere Belehrung handelt.
Darüber hinaus können eBay-Händler ab dem 11. Juni eine Widerrufsfrist von 14 Tagen anbieten. Vor der neuen Regelung musste noch eine Frist von einem Monat eingeräumt werden. Des Weiteren bietet das Widerrufsrecht den Vorteil, dass eBay-Händler künftig neuerdings einen Wertersatz fordern können. eBay-Händler haben zusätzlich künftig die Möglichkeit, statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht zu vereinbaren. Dieser Aspekt sollte jedoch im Einzelfall kritisch betrachtet werden, denn bei eBay wird für gewöhnlich das Zahlungsverfahren der Vorkasse durch die Händler bevorzugt verlangt, so dass das Widerrufsrecht vorteilhafter gegenüber dem Rückgaberecht wird.
Neben den Vorteilen sind jedoch auch einige wichtige Aspekte zu beachten, die bei Nichtbeachtung zu Problemen führen könnten. Das Widerrufsrecht sollte beispielsweise zur richtigen Zeit eingepflegt werden. Es ist zu empfehlen das Widerrufsrecht am 11. Juni möglichst früh morgens (0:00 Uhr) einzubinden, denn es gilt nur für neu eingestellten Angebote. Es ist ratsam darauf zu achten, dass die Angebote sich nicht mit dem Stichtag überschneiden und entweder spätestens am 10. Juni enden oder ab dem 11. Juni neu starten. Prüfen Sie, dass die Widerrufsbelehrung in der AGB und auf der "mich"-Seite von eBay einheitlich angepasst ist.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass das neue Widerrufsrecht den eBay-Händlern entgegen kommt und ihnen zahlreiche Vorteile bietet, es jedoch viele Aspekt gibt, die bei der Umstellung dringend berücksichtigt werden sollten.
Weitere nützliche Informationen für Händler hat eBay-Experte Axel Gronen auf seiner Website unter www.wortfilter.de zusammengefasst.
