BGH: Unverlangte Zusendungen - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil eher indirekt zur Haftung des Unternehmers für Affiliates ein weitreichendes Urteil gesprochen. Danach haftet der Unternehmen zumindest dann, wenn er in seiner Spähre den Anreiz für die Wettbewerbsbeeinträchtigung setzt. Es ging um Abos, die ein Betrüger, der im Namen existierender Personen Zeitschriften orderte, um eine Provision zu kassieren. Lesen Sie mehr dazu im aktuellen ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker. Dieser enthält einen weiteren Kurzbeitrag zur EU-Cookie-Richtlinie.
Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
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ECC-Rechtstipp Nr. 78 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
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