Nachricht - Rechtliche Fragen
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BMJ veröffentlicht kostenfreien Leitfaden zur Impressumspflicht

Logo des Bundesministeriums der Justiz

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind in der Anbieterkennzeichnung zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Ein Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz gibt Antworten auf diese und weitere Fragen und zeigt auf, welche gesetzlichen Anforderungen im Bezug auf die Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten sind. Kommt ein Gewerbetreibender im Online-Handel seiner Anbieterkennzeichnungspflicht nicht nach, so kann er mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden.

 

Der Leitfaden beinhaltet folgende Punkte:

  • Sinn und Zweck der Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  • Erstellung einer Anbieterkennzeichnung
    (mit Hinweisen zu: Wann besteht die Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind zu machen? Wie und wo muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?)
  • Hinweis auf Gütesiegel für den Online-Handel

 

Der Leitfaden steht als kostenfreies pdf-Dokument zur Verfügung und kann unter www.bmj.de heruntergeladen werden.