Nachricht - Rechtliche Fragen
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Bundestag beschließt neue Widerrufsbelehrung - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

Jetzt ging es plötzlich sehr schnell: Der Bundestag hat am 26.05.2011 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts vom März diesen Jahres zugestimmt. Jetzt muss das Gesetz noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und ist am Tag darauf in Kraft. Auf den Versandhändler kommt damit in erster Linie eine Änderung der Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung zu. Der Gesetzgeber will einen neuen § 312e BGB einfügen, der sich mit dem Wertersatzanspruch des Händlers gegen den Verbraucher befasst.

Mehr zur neuen Widerrufsbelehrung lesen Sie im aktuellen ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker. Darüber hinaus geht er ausführlich auf wichtige rechtliche Aspekte des Cross-Channels ein. Zu diesem Thema referierte Becker auf dem 19. ECC-Forum "Von Multi-Channel zu Cross-Channel". Sein Vortrag "Channel + Recht: Multipliziertes Risiko oder Chance" steht als Download zur Verfügung.

 

Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

 

RA Rolf Becker auf

Twitter: http://twitter.com/rolfbecker
Facebook: www.facebook.com/versandhandelsrecht.de

Bundestag beschließt neue Widerrufsbelehrung/Rechtsaspekte im Cross-Channel - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp Nr. 71 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-71-Mai-2011.pdf
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