Google weigerte sich, dem US-Justizdepartment Daten herauszugeben. Am Mittwoch hatte sich dieses an ein kalifornisches Gericht gewandt, um Google zu zwingen, Abfrage-Informationen zur Verfügung zu stellen. Datenschutzrechlich sieht Rainer Knyrim, Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte von Preslmayr Rechtsanwälte, kein Problem: 'Die Behörde will ja nicht die Daten von Individuen haben'.

Das Justizdepartment will mit Hilfe der Google-Daten prüfen, ob ihr Gesetz gegen Kinderpornographie greift. Durch die Abfrage-Informationen möchte es herausfinden, wie häufig Surfer bei der Internetrecherche auf bedenkliche Seiten stoßen. Google wehrt sich dagegen und lässt verlauten, dass sie sich dem Vorstoß widersetzen. Allerdings begründen sie das nicht mit dem Datenschutz. Von Seiten des Suchmaschinenbetreibers heißt es, es würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, die Daten zur Verfügung zu stellen. Andere Suchmaschinenbetreiber wie Yahoo und AOL haben dem Anliegen der US-Behörde nachgegeben.
aktuelle Meldung von pressetext.de vom 20.1.2006
 
 

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