Datenschutzänderungen: Der Tod jeder Direktwerbung? - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Nach den kürzlich bekannt gewordenen Missbrauchsfällen beim Handel mit Kundendaten, fand am 04.09.2008 ein Datenschutzgipfel zur Verschärfung der Datenschutzgesetze statt. Die Beisitzenden einigten sich in erster Linie darauf, dass Adressdaten von Nutzern, die so genannten Listendaten, nur noch mit deren vorheriger Einwilligung (Opt-in-Prinzip) weitergegeben werden dürfen. Bislang müssen Verbraucher einer Weitergabe dieser Daten erst ausdrücklich widersprechen. Mit welchen Änderungen zur werblichen Nutzung von personenbezogenen Daten genau gerechnet werden muss und welche Auswirkungen diese haben, erläutert RA Rolf Becker in der neuen Ausgabe des als pdf-Dokument beigefügten ECC-Rechtstipps. Darüber hinaus geht er auf ein weiteres aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes ein, das Händlern und Hersteller neue Möglichkeiten bietet, Garantien auch über 30 Jahre hinaus zu gewähren.
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp Nr. 39 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-39-September-2008.pdf
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