Nachricht - Rechtliche Fragen
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Der Jahreswechsel fordert sein Recht

Wie üblich tritt im neuen Jahr wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft.

 

Ab dem 1. Januar 2009 ist es nun nicht mehr erlaubt nicht lizenzierte Verpackungen beim Warenversand zu verwenden. Die Verpackung muss gemäß der Verpackungsverordnung bei einem dualen Entsorgungssystem (z.B. Grüner Punkt) lizenziert sein. Die Regelung kann auch nicht umgangen werden, wenn man anbietet, die Verpackung zurückzunehmen.

 

Auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist novelliert worden und mit dem Beginn des Jahres in Kraft getreten. Besondere Aufmerksamkeit sollte man dabei dem Anhang des Gesetzestextes zuwenden, denn hier werden 30 Handlungen genannt, die gesetzeswidrig sind. Auch das Verhalten des Händlers während und nach dem Vertragsabschluss ist erstmals geregelt. Eine Nicht-Einhaltung führt leicht zu teuren Abmahnungen.

 

Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Neuerung. Seit dem 12. Dezember 2008 ist es bereits möglich, das EU-Mahnverfahren zu nutzen. Dadurch soll vor allem das grenzüberschreitende Eintreiben von Geldern in den EU-Mitgliedsstaaten vereinfacht werden. Die notwendigen Formulare stehen dafür auf der Website der EU-Kommission zum Download bereit.

 

Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs zum Wertersatz nach Warentausch bei Verbrauchsgüter-Käufen, hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dementsprechend geändert. Es ist nun nicht mehr möglich vom Kunden einen Wertersatz für die Nutzungsdauer einer zurückgegebenen fehlerhaften Sache zu verlangen. Gültig ist diese Gesetzesänderung schon seit dem 16. Dezember 2008.

 

Erst ab dem 30. Oktober 2009 ist die Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums vom 1. April 2008 gesetzlich bindend, jedoch sollte auch hier eine rechtzeitige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung an diese bereits beschlossene Gesetzesänderung erfolgen.

 

Weitere Informationen zu neuen Gesetzen erhalten sie auchauf der Homepage Internetworld.