Praxisbeispiel - Rechtliche Fragen
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Digitale Signatur: D-Trust legt Sicherheitskonzept vor

http://www.d-trust.net

Neun Tage nach In-Kraft-Treten des novellierten Signaturgesetzes hat D-Trust am 31. Mai den gesetzeskonformen Betrieb des Trust Centers bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) angezeigt. Nach eigenen Angaben ist es D-Trust innerhalb kürzester Zeit gelungen, den Betrieb den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Diese sind in einem mehrstufigen Sicherheitskonzept umgesetzt, das D-Trust der RegTP nun vorgelegt hat. Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts soll die sichere Verwaltung der elektronischen Zertifikate und die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Trust Center Services D-Trust umfangreiche Investitionen in bauliche Massnahmen, strengste Sicherheitsvorkehrungen wie Zugangskontrollen und Kameraüberwachung. Zudem verfüge D-Trust über hochqualifiziertes, fachkundiges, sicherheitsüberprüftes Personal und stelle eine Deckungsvorsorge für Haftungsfälle in Höhe von 500.000 Euro.

Nach den in Kraft getretenen europäischen und deutschen Regelungen zur elektronischen Signatur können elektronische Zertifikate die handschriftliche Signatur in elektronischen Dokumenten ersetzen. Die in Kürze erfolgende Anpassung der Signaturverordnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Zivilprozessordnung an die Erfordernisse des modernen elektronischen Geschäftsverkehrs schaffen den notwendigen Rahmen hierfür. Die Rechtsverbindlichkeit von E-Mails, Transaktionen und jeglichem Dokumentenaustausch im E-Business, E-Government und E-Commerce soll somit garantiert werden.

 

(Juni 2001)


externer Ansprechpartner

Luccia Marrocco

E-Mail: l.marrocco@d-trust.net

Tel.: 030-25939112

Fax: 030-25939122