Direktkommunikation (E-Mail-Werbung, Telefonwerbung)
Seit im Jahre 2004 das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) reformiert wurde, ist es präziser geworden. Bestimmte Werbeformen werden vom Gesetzgeber als belästigend eingestuft. Das gilt vor allem für die Telefonwerbung, Telefaxwerbung und im gewissen Umfang auch für E-Mail-Werbung. In diesem Komplex geht es um Erlaubnisklauseln, Einwilligungen und erlaubte Ausprägungen der kommerziellen Direktkommunikation. In den folgenden als pdf-Datei angehängten ECC-Rechtstipps informiert Sie RA Rolf Becker von der Sozietät Wienke & Becker über Entscheidungen und gibt Ihnen wertvolle Hinweise für die Praxis.
ECC-Rechtstipp Nr. 48 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-48-Juni-2009.pdf
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ECC-Rechtstipp Nr. 39 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-39-September-2008.pdf
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ECC-Rechtstipp Nr. 5 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-5-November-2005.pdf
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ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp E-Mail-Werbung.pdf
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