eBay darf Verkäufer zu PayPal verpflichten
Das Bundeskartellamt wird nicht gegen den PayPal-Zwang des Online-Aktionshaus eBay vorgehen. Seit Februar sind Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten dazu verpflichtet, PayPal als alternative Zahlungsart anzubieten. Das soll den Verbrauchernutzen erhöhen, da PayPal die volle Rückerstattung des Kaufpreises gewährleistet, wenn die Ware nicht der Produktbeschreibung entspricht oder nicht geliefert wird.
Gegen diese Reglung hatten zahlreiche eBay-Nutzer in Foren protestiert. Ihrer Meinung nach verstößt die Verpflichtung, PayPal als Zahlungsart anzubieten, gegen Wettbewerbsbestimmungen. Mit dem Zwang würde das Auktionshaus seine Macht ausnutzen, um das Tochterunternehmen zu stärken. Die Beschwerde der Nutzer beim Bundeskartellamt wurde jedoch abgelehnt, da "gewichtige Hinweise" darauf bestehen, dass ein deutlicher Verbrauchernutzen vorliegt und daher kein Anlass besteht, die eBay-Richtlinie formell zu prüfen. Dazu ebay Deutschland-Geschäftsführer Dr. Stephan Zoll: "Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren."
Quelle: Focus.de (23.04.2010, "Grünes Licht für PayPal-Zwang")
