Ein Weihnachtsgeschenk zum Jugendschutz - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

Am 1. Januar 2011 sollte ein neuer Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Die Novelle wurde bereits im Juni diesen Jahres durch die Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet. Jetzt schlug sie jedoch erst Welle um Welle. Schon gaben angesehene Blogs medienwirksam ihre Beendigung bekannt. Viele riefen auf, den Standort Deutschland wegen des komplizierten Rechts zu verlassen.
Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp Nr. 66 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-66-Dezember-2010.pdf
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