Einheitliches Mahnverfahren innerhalb der EU
Seit dem 12. Dezember 2008 gilt per Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates innerhalb der EU ein einheitliches Mahnverfahren, das insbesondere Online-Händlern das Eintreiben von Geldern aus anderen EU-Ländern erleichtern soll. Um ein EU-Mahnverfahren zu starten, kann sich der Gläubiger ein Formular auf der EU-Website herunterladen. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - mit Ausnahme von Dänemark - Anwendung.
Seit dem 1. Januar gibt es zudem ein Formular für geringfügige Forderungen. Das EU-Mahnverfahren ist Teil des SEPA-Projekts (Single European Payment Area), das den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlichen soll.
Weitere Informationen erhalten Sie unter ec.europa.eu.
(Quelle: ihk-newsletter.de, 15.01.2009)
