
Melden Sie Ihre Website noch bis zum 30. September an!
Was bei den meisten Großunternehmen mittlerweile Standard ist, bereitet vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) immer noch Probleme: eine professionelle Internetpräsentation. Hier will der NEG Website Award Abhilfe schaffen und mehr Bewusstsein für die Notwendigkeit einer attraktiv gestalteten Website entwickeln, die ansprechend auf die jeweilige Zielgruppe wirkt.
Seit dem Start des NEG Website Awards 2007 im August haben bereits 600 Unternehmen ihre Website für den Wettbewerb angemeldet. Aus den jeweiligen Landespreisträgern des Wettbewerbs wählt eine neutrale Jury die Bundessieger, denen ein Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro winkt. Zusätzlich können die Leser von Computerwoche-online und Handelsblatt.com im Internet einen Publikumspreis vergeben. Wie sich eine Internetpräsentation optimal realisieren lässt, darüber informieren die 26 Kompetenzzentren des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr, die gemeinsam den NEG Website Award durchführen.
Bei der Bewertung der Internetpräsentationen legt die Jury besonderen Wert auf ein rechtlich einwandfreies Impressum. Bereits der letztjährige Wettbewerb machte deutlich, dass fast 50 Prozent der eingereichten Websites den rechtlichen Anforderungen nicht genügten. Häufigster Fehler: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registergericht und Registernummer fehlten, was Abmahnungen für die betroffenen Unternehmen zur Folge haben kann.
Aber nicht nur das Impressum muss stimmen. Beim Absatz von Waren und Dienstleistungen über das Internet gilt es auch, die Anforderungen des Datenschutzes und des Fernabsatzgesetzes zu beachten: zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- und Rückgaberecht, eine transparente Preisdarstellung sowie die Liefer- und Versandbedingungen. Eine weitere Fehlerquelle stellen Copyright und Urheberrechte dar, die ebenfalls beachtet werden müssen, will man vor Abmahnungen sicher sein.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung haben noch bis 30. September die Gelegenheit, am NEG Website Award teilzunehmen. Mehr Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.neg.website-award.de.
Pressekontakt:
Sabine Betzholz-Schlüter
KEG Saar
c/o Zentrale für Produktivität und Technologie e.V. (ZPT)
Tel.: 0681 9520-474
E-Mail: sabine.betzholz-schlueter@zpt.de
Patrick Rosar
KLICK Rheinland-Pfalz - Geschäftsstelle Trier
c/o Euro Info Centre
Tel.: 0651 9756715
E-Mail: rosar@eic-trier.de
Was bei den meisten Großunternehmen mittlerweile Standard ist, bereitet vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) immer noch Probleme: eine professionelle Internetpräsentation. Hier will der NEG Website Award Abhilfe schaffen und mehr Bewusstsein für die Notwendigkeit einer attraktiv gestalteten Website entwickeln, die ansprechend auf die jeweilige Zielgruppe wirkt.
Seit dem Start des NEG Website Awards 2007 im August haben bereits 600 Unternehmen ihre Website für den Wettbewerb angemeldet. Aus den jeweiligen Landespreisträgern des Wettbewerbs wählt eine neutrale Jury die Bundessieger, denen ein Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro winkt. Zusätzlich können die Leser von Computerwoche-online und Handelsblatt.com im Internet einen Publikumspreis vergeben. Wie sich eine Internetpräsentation optimal realisieren lässt, darüber informieren die 26 Kompetenzzentren des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr, die gemeinsam den NEG Website Award durchführen.
Bei der Bewertung der Internetpräsentationen legt die Jury besonderen Wert auf ein rechtlich einwandfreies Impressum. Bereits der letztjährige Wettbewerb machte deutlich, dass fast 50 Prozent der eingereichten Websites den rechtlichen Anforderungen nicht genügten. Häufigster Fehler: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registergericht und Registernummer fehlten, was Abmahnungen für die betroffenen Unternehmen zur Folge haben kann.
Aber nicht nur das Impressum muss stimmen. Beim Absatz von Waren und Dienstleistungen über das Internet gilt es auch, die Anforderungen des Datenschutzes und des Fernabsatzgesetzes zu beachten: zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- und Rückgaberecht, eine transparente Preisdarstellung sowie die Liefer- und Versandbedingungen. Eine weitere Fehlerquelle stellen Copyright und Urheberrechte dar, die ebenfalls beachtet werden müssen, will man vor Abmahnungen sicher sein.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung haben noch bis 30. September die Gelegenheit, am NEG Website Award teilzunehmen. Mehr Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.neg.website-award.de.
Pressekontakt:
Sabine Betzholz-Schlüter
KEG Saar
c/o Zentrale für Produktivität und Technologie e.V. (ZPT)
Tel.: 0681 9520-474
E-Mail: sabine.betzholz-schlueter@zpt.de
Patrick Rosar
KLICK Rheinland-Pfalz - Geschäftsstelle Trier
c/o Euro Info Centre
Tel.: 0651 9756715
E-Mail: rosar@eic-trier.de
