Nachricht - Rechtliche Fragen
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Entwurf: Neues Widerrufsrecht in Gesetzesform - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

Bild von RA Rolf Becker

Die Diskussion über eine rechtssichere Gestaltung des Widerrufsrechtes im Online-Handel ist mit der zum 1. April 2008 in Kraft getretene Widerrufsbelehrungsmuster des Gesetzgebers noch immer nicht beendet. Da die aktuelle Widerrufsbelehrung bislang nur als Verordnung vorliegt, bietet sie noch keinen hinreichenden Schutz für Online-Händler vor drohenden Abmahnungen. Jetzt liegt der erste Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der den Gesetzesrang des Belehrungsmusters unterstreicht. Es geht um das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht". Demnach wird der Belehrungstext der Widerrufsbelehrung erneut geändert und transparenter gefasst. Die Hinweise auf Vorschriften des BGB entfallen wieder. Setzt sich dieser Entwurf durch, wird es darüber hinaus entscheidende Veränderungen in der Struktur der Belehrungspflichten geben.

 

Weiterführende Informationen zum oben genannten Referentenentwurf zur Widerrufsbelehrung sowie zum Datenschutz im Versandhandel erhalten Sie von Rechtsanwalt Rolf Becker in dem als pdf-Dokument beigefügten ECC-Rechtstipp. Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

Entwurf: Neues Widerrufsrecht in Gesetzesform
ECC-Rechtstipp Nr. 36 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-36-Juni-2008.pdf
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