| ECC-Expertentipp von RA Rolf Becker |
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Der Bundesgerichtshof hat eine sehr häufig genutzte Klausel in Versandhandelsbedingungen für unwirksam erklärt. Sie lautete:
"Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu."Weiter hieß es: ?Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten."Häufig geschieht es, dass die begehrte Ware nicht mehr vorrätig ist, das Modell ausgelaufen ist und ein Nachfolgemodell ist auf dem Markt. Nicht nur die Nachfrage, sondern auch lange Laufzeiten der Kataloge führen häufiger dazu, dass der bestellte Artikel nicht mehr lieferbar ist. Kunden reagieren auf Ersatzlieferungen häufig positiv. Der Umsatz ist gerettet. Der Gesetzgeber verlangt sogar, dass ein Händler den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über einen Liefervorbehalt unterrichten muss (§ 312c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 6 BGB-InfoV). Lesen Sie hierzu die Analyse des Urteils des BGH in dem als PDF-Datei beigefügten ECC-Expertentipp Recht von Rechtsanwalt Rolf Becker. Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club. |
ext. Ansprechpartner: RA Rolf Becker Tel.: 0221/3765-330 email: info@kanzlei-wbk.de Homepage: www.kanzlei-wbk.de |
