Nachricht - Rechtliche Fragen
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EuGH-Entscheidung: Nutzung fremder Marken als Schlüsselwörter in Google AdWords erlaubt

Mit Spannung werden die EuGH-Entscheidungen zur Nutzung fremder Marken als Schlüsselwörter in Google AdWords erwartet, der gleich mehrere Verfahren in dieser Sache zu entscheiden hat. In der letzten Woche wurde bereits eine erste Entscheidung veröffentlicht, die drei französische Vorlagen an den Gerichtshof betrifft. Wegweisend ist dieses Urteil insbesondere für Werbetreibende. Demnach können diese geschützten Markennamen in Google AdWords-Anzeigen verwenden. Nach Ansicht der Richter liegt nur dann eine Markenrechtsverletzung vor, wenn die Google AdWords-Anzeige den Nutzer der Suchmaschine im Unklaren lässt, ob die Werbung bzw. die beworbene Ware oder die Dienstleistung etwas mit dem Markeninhaber zu tun hat oder nicht.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im unten als pdf-Dokument beigefügten aktuellen Rechtstipp von RA Rolf Becker. Darüber hinaus geht er auf ein weiteres Urteil zur 40 Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ein und weißt explizit darauf hin, dass der Hinweis zur Auferlegung der Rücksendekosten allein in der Widerrufsbelehrung nicht ausreicht. Abschließend widmet er sich nochmals dem Thema Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen.

 

RA Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

Google AdWords: 1. Entscheidung des EuGH, 40 Euro-Klausel in Widerrufsbelehrung und BGH-Urteil zu Preissuchmaschinen
ECC-Rechtstipp Nr. 57 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-57-März-2010.pdf
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