Gesetz zu Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails
Elektronische Post wird für die geschäftliche Korrespondenz immer bedeutsamer. Mit dem im Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen nun in gewerblichen E-Mails Angaben über das Unternehmen enthalten sein. Unter dieser neuen Regelung fallen E-Letter wie zum Beispiel Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter. So muss im Falle einer GmbH die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie Handelsregisternummer, alle Geschäfts-
führer und gegebenenfalls den Aufsichtsratvorsitzenden enthalten. Zwar muss nicht jeder Mitarbeiter seine E-Mail-Signatur entsprechend diesen Vorgaben anpassen, sondern solche, die für das Unternehmen rechtsverbindlich tätig werden wie zum Beispiel Prokuristen.
Diese Regelung ist nicht grundsätzlich neu, jedoch ist sie seit 1. Januar dieses Jahres verbindlich. Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen. Details zum Gesetzesbeschluss finden Sie beim Bundesrat bzw. beim Bundesministerium der Justiz.
