Im deutschen Zivilrecht hat sich mit Ablauf des 31.12.2001 vieles verändert. Es galt die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999 in deutsches Recht umzusetzen. Vor allem das Recht der Gewährleistung wurde neu gestaltet. Damit hat ein deutscher Verbraucher bei einem Kaufvertrag nicht mehr nur das Recht zur Wandlung (Geld gegen Ware) oder zur Minderung (Preisnachlass), wenn die Ware einen Fehler aufweist. Gesetzliche institutionalisiert werden nunmehr auch Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferungen. Ferner verjähren generell die Ansprüche des Verbrauchers beim Kauf erst in zwei Jahren statt bisher in sechs Monaten. Bei der Abgrenzung zu freiwilligen Garantien und bei AGB-Klauseln muss der Händler vieles beachten. Lesen Sie dazu Urteile und Tipps, die von RA Rolf Becker von der Sozietät Wienke & Becker aufbereitet wurden.
ECC-Rechtstipp Nr. 50 von RA Rolf Becker
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ECC-Rechtstipp Nr. 39 von RA Rolf Becker
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ECC-Rechtstipp Nr. 28 von RA Rolf Becker
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ECC-Rechtstipp Nr. 26 von RA Rolf Becker
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ECC-Rechtstipp Nr. 11 von RA Rolf Becker
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ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
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