Google Maps: Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Nutzung
Denken auch Sie irrtümlicherweise, dass das Kartenmaterial von Google Maps in jeder Form frei genutzt werden darf? Das stimmt so leider nicht - es kommt immer auf das Kleingedruckte an. Grundsätzlich wird in den AGB von Google Maps nach der Nutzung für persönliche, nichtgewerbliche Zwecke einerseits und der gewerblichen Verbreitung andererseits unterschieden. Einzelnutzer dürfen die Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu nichtgewerblichen, persönlichen Zwecken nutzen, um z. B. die Adresse eines Freundes von Google Maps auf einer Karte anzeigen zulassen. Gemäß der Google Maps AGB ist die gewerbliche Nutzung von Google Maps nur über die Google Maps API und nicht über die einfachere HTML-Code-Integration gestattet.
Was Sie bei der Integration von Google Maps auf der eigenen Website beachten müssen, klärt Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der Münchner Kanzlei IT-Recht unter akademie.de.
