Im RFID-Bereich sind noch viele rechtliche Fragen offen
Durch die sich immer mehr verbreitende RFID-Technik sind noch
viele rechtliche Fragen offen. Dies betrifft zahlreiche
zivilrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen. Durch
RFID droht eine Einschränkung des anonymen Konsums. Die
Metro-Gruppe z. B. musste deshalb nach einer Entscheidung
des Landgerichts München im Februar 2002 ihre
eingeführten Payback-Karten wieder
zurücknehmen.
Gegenwärtig existiert schon ein gewisses Maß an
Rechtssicherheit. Es gilt bislang das
Bundesdatenschutzgesetz, wenn auch angepasst an die Besonderheiten
von RFID. Der Käufer muss vorher seine Einwilligung
zur Erhebung seiner Daten gegegeben haben. Diese Einwilligung muss
widerruflich sein.
Denkbar wäre auch eine Zertifizierung. Diese
sollte dem Verbraucher genau aufzeigen, welche personenbezogenen
Daten erhoben werden, wie sie verknüpft werden dürfen und
wann sie zu anonymisieren, zu pseudonymisieren und/oder zu
löschen sind.
(Quelle: Zeitschrift absatzwirtschaft, Heft 2/2005, S. 44 und
45)
