Erkenntnis - RFID
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Im RFID-Bereich sind noch viele rechtliche Fragen offen

Durch die sich immer mehr verbreitende RFID-Technik sind noch viele rechtliche Fragen offen. Dies betrifft zahlreiche zivilrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen. Durch RFID droht eine Einschränkung des anonymen Konsums. Die Metro-Gruppe z. B. musste deshalb nach einer Entscheidung des Landgerichts München im Februar 2002 ihre eingeführten Payback-Karten wieder zurücknehmen.

Gegenwärtig existiert schon ein gewisses Maß an Rechtssicherheit. Es gilt bislang das Bundesdatenschutzgesetz, wenn auch angepasst an die Besonderheiten von RFID. Der Käufer muss vorher seine Einwilligung zur Erhebung seiner Daten gegegeben haben. Diese Einwilligung muss widerruflich sein.

Denkbar wäre auch eine Zertifizierung. Diese sollte dem Verbraucher genau aufzeigen, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, wie sie verknüpft werden dürfen und wann sie zu anonymisieren, zu pseudonymisieren und/oder zu löschen sind.

(Quelle: Zeitschrift absatzwirtschaft, Heft 2/2005, S. 44 und 45)