Impressumspflicht bei Wartungsseiten? - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Das LG Düsseldorf beschäftige sich jüngst mit der Frage, ob eine unter einer Internetadresse hinterlegte Wartungsseite, eine sogenannte "Baustellenseite", auf der keine konkreten werblichen Leistungen beworben oder dem Besucher Informationen zu dem Tätigkeitsfeld des Betreibers vermittelt werden, einer Anbieterkennzeichnung (Impressum) bedarf oder nicht.
Zu welchem Ergebnis die Richter gekommen sind, erfahren Sie in dem unten beigefügten ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker. Im zweiten Teil des ECC-Rechtstipps geht Becker darüber hinaus auf ein BGH-Urteil zur rechtskonformen Werbung mit Nettopreisen auf B2B-Plattformen, die auch für Endverbraucher zugänglich sind, ein.
Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp Nr. 67 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-67-Januar-2011.pdf
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