Informationspflichten im Web
Autoren: o.V.
Quelle: Wirtschaft zwischen Ostsee und Elbe, Heft 4/2003, S.29.
Alamierend: Eine Studie der Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft und der Ernst&Young IT-Security GmbH zeigt, dass weniger als ein Prozent der Web-Auftritte allen rechtlichen Anforderungen genügt. Um teure Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden, ist eine genaue Kenntnis und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich.
Der Gesetzgeber hat seit Ende 2001 in einer Reihe von gesetzen - dem Teledienstegesetz, dem Mediendienste-Staatsvertrag und dem Bürgerlichen Gesetzbuch - eine Vielzahl von neuen Informationspflichten für Internetanbieter vorgeschrieben. Diese müssen nicht nur Name, Adresse, Telefonnummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Aufsichtsbehörde. Zum Teil ist auch ein Impressum erforderlich. Wer Produkte und Dienstleistungen über das Internet vertreibt, muss seinen Kunden neben zahlreichen Angaben über das Angebot auch noch Eingabe-Korrekturhilfen zur Verfügung stellen.
In der Broschüre Impressum & Co: Die neuen Informationspflichten im Internet hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die wesentlichen Regelungen zusammengefasst. Die Broschüre kostet € 7,00 und kann hier unter Publikationen bestellt werden.
