Nachricht - Handel über eBay
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Längeres Widerrufsrecht bei eBay - 1 Monat statt 2 Wochen

ECC-Expertentipp von RA Rolf Becker Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) mischt den Internethandel mit einer aktuellen Entscheidung zum Widerrufsrecht im Fernabsatz auf. Dies dürfte die Abmahner die Hände reiben lassen und irritiert den Handel. Geht es künftig nach dem Beschluss vom 18. Juli 2006, (Az: 5 W 156/06), sind die meisten Widerrufsbelehrungen der Händler bei eBay falsch. Danach soll es für ebay-Anbieter nicht mehr ausreichend sein, das Widerrufsrecht innerhalb der regelmäßig vorgesehenen Frist von zwei Wochen zu gewähren. Die Angabe der 2-Wochen-Frist ist aus Sicht des Gerichts falsch, weil zu kurz.

Die Besonderheit bei eBay: Der Kaufvertrag kommt schon mit dem Höchstgebot oder dem Klick auf die Sofort-Kaufen-Option zustande. Der Händler hat also gar keine Chance, vor dem Kaufvertrag dem (dann noch unbekannten) Käufer eine Belehrung auch in Textform zu senden (Html-Seite reicht nicht aus). Belehrt der Händler nach Vertragsschluss in Textform, so muss er nach dem Gesetzeswortlaut 1 Monat Widerrufsfrist gewähren.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Auseinandersetzung zwischen 2 Schuhhändlern in der verschiedene Aspekte der Widerrufsbelehrung angegriffen waren. Lesen hier hierzu den angehängten ECC-Expertentipp von Rechtsanwalt Rolf Becker.
Längeres Widerrufsrecht bei eBay - 1 Monat statt 2 Wochen
ECC-Expertentipp Nr. 14 von RA Rolf Becker
ECC-Expertentipp-Nr-14-August-2006.pdf
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ext. Ansprechpartner:
RA Rolf Becker
Tel.: 02 21/37 65-330
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