Nachricht - Handel über eBay
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Landgericht stärkt Verbraucherschutz bei eBay

Einen Präzedenzfall zum Thema Hehlerei hat das Landgericht Karlsruhe geschaffen. Einem eBay-Käufer wurde vorgeworfen, einen gestohlenen Artikel gekauft und sich damit der Hehlerei mitschuldig gemacht zu haben. Der Händler des Artikels wurde jedoch von eBay als "Powerseller" mit guten Bewertungen geführt. Es war somit für den Käufer nicht davon auszugehen, dass die Ware gestohlen sein könnte.

Das Landgericht Karlsruhe sprach deshalb den Mann frei, nachdem er in erster Instanz vom Amtsgericht Pforzheim schuldig gesprochen wurde. Dabei warnte das Gericht davor "alltägliches Verhalten zu kriminalisieren". Ein niedriger Start- oder Endpreis reiche nicht als Indiz auf illegale Waren. Stammt der Verkäufer aus einem osteuropäischen Land sei dies ebenfalls kein Hinweis.

Vollkommene Rechtssicherheit bei diesem Thema würde es allerdings nur durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes geben. Angebote bei eBay sind also auch auf trotz dieses Urteils von Interessenten vor einem Gebot nach besten Gewissen zu überprüfen.

 

(Quelle: Spiegel Online, 28.09.2007)