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Mehrwertsteuererhöhung: Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer gibt Online-Shop-Betreibern wertvolle Tipps für die Umstellung

Zum 01.01.2007 erhöht sich die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Betreiber von Onlineshops müssen ihre Preise umstellen und alle Bestellungen aus 2006 bis zum 31.12.2006 versenden. Sabine Heukrodt-Bauer, Expertin für Online-Recht und Betreiberin des Internetangebotes legalershop.de, zeigt, auf was Händler jetzt achten sollten.

Ab 1. Januar 2007 müssen Preisauszeichnung und Warenkorbsystem im Online-Handel dem neuen Steuersatz angepasst sein, sonst drohen Abmahnungen. "Wer das nicht sicherstellen kann, empfiehlt Heukrodt-Bauer, "sollte seinen Shop kurzfristig offline stellen."

Für Online-Bestellungen ist der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich, nicht etwa der Zeitpunkt der Zahlung oder Bestellung. Bei einer Lieferung bis zum 31.12.2006 beträgt der Mehrwertsteuersatz 16 Prozent, ab dem 01.01.2007 gilt auch für Bestellungen aus 2006 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Hat der Kunde in 2006 zu 16 Prozent bestellt, muss er bei Lieferung auch nur 16 Prozent zahlen, jedoch ist der Händler dazu verpflichtet, die höhere Mehrwertsteuer von 19 Prozent an das Finanzamt abzuführen. Folglich rät die Rechtsanwältin den Händlern vor dem 31.12.2006 nur Bestellungen anzunehmen, die sie auch noch 2006 tatsächlich versenden können.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.