Nachricht - Rechtliche Fragen
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Neue Verpackungsgrößen ab April 2009

RA Rolf Becker

Der Bundesrat hat der Sechsten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung zugestimmt. Demnach sollen die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein, Sekt und Spirituosen freigegeben werden. Zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes verpflichtet die Preisangabenverordnung den Händler dazu, zusätzlich den Preis pro Maßeinheit - etwa pro Kilo oder pro Liter - anzugeben. Mit Wirkung der Verordnung ab dem 11. April 2009 müssen Online-Händler genau darauf achten, dass z. B. die Programmlogik der Shop-Software hier korrekte produktbezogene Daten ermittelt.

 

Weitere Informationen zur Fertigpackungsverordnung erhalten Sie in dem aktuellen ECC-Rechtstipp von Rechtsanwalt Rolf Becker. Darüber hinaus widmet sich RA Becker in seinem Beitrag zwei weiteren Urteilen zur transparenten Angabe von Ausnahmen bei Rabattwerbung sowie zur Registrierungspflicht von Elektroschrott. Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

Aktuelle Entscheidungen zu Fertigpackungsverordnung, Rabattwerbung und Elektroschrottregistrierung
ECC-Rechtstipp Nr. 45 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-45-Maerz-2009.pdf
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