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- Rechtliche Fragen
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Neues Telemediengesetz: Gesetze werden zusammengefasst

Am 01.03.2007 ist das Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) in Kraft getreten. Das Gesetz reformiert die unterschiedlichsten Regelungen, d. h. in Zukunft wird nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden. Sämtliche Online-Angebote (Waren und Dienstleistungen) mit Bestellmöglichkeiten unterliegen aber ebenso dem neuen Gesetz, wie zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail.
Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz (TMG), das die Haftungsregelungen für die Durchleitung von Informationen und die Regelungen enthält, die bislang im Teledienstedatenschutzgesetz ihre Heimat hatten. Wer in seinem Impressum bislang auf „Angaben gem. § 6 TDG“ oder „gem. § 10 Mediendienstestaatsvertrag“ verwiesen hat, kann dies einfach weglassen oder auf § 5 TMG verweisen.
Zu den Konsequenzen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, lesen Sie den als PDF-Datei beigefügten ECC-Rechtstipp von Rechtsanwalt Rolf Becker. Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz (TMG), das die Haftungsregelungen für die Durchleitung von Informationen und die Regelungen enthält, die bislang im Teledienstedatenschutzgesetz ihre Heimat hatten. Wer in seinem Impressum bislang auf „Angaben gem. § 6 TDG“ oder „gem. § 10 Mediendienstestaatsvertrag“ verwiesen hat, kann dies einfach weglassen oder auf § 5 TMG verweisen.
Zu den Konsequenzen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, lesen Sie den als PDF-Datei beigefügten ECC-Rechtstipp von Rechtsanwalt Rolf Becker. Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
Neues TMG: Gesetze werden zusammengefasst
ECC-Rechtstipp Nr. 21 von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-21-März-2007.pdf
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