Nachricht - Rechtliche Fragen
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Neues Urteil zur Gültigkeit von Gutscheinen

Gutscheine, die von Inhabern eines Online-Shops vergeben werden, dürfen in ihrer Gültigkeit nicht nur auf ein Jahr befristet sein. Das hat das Landgericht München in einem Urteil gegen das Online-Warenhaus Amazon.de entschieden. Gegen dessen Praxis, Geschenkgutscheine auszustellen, die ein Jahr nach ihrem Ausstellungsdatum ungültig sind, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Unterlassungsklage eingereicht. Die Richter gaben den Verbraucherschützern Recht (Az. 12 O 22084/06) und betonten, dass der Anspruch aus einem Gutschein nach den gesetzlichen Bestimmungen erst nach drei Jahren verjährt. Sie hielten die Abweichung von Amazon.de für unangemessen und deshalb für nicht zulässig.


Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie unter www.n-tv.de.