Nachricht - Apotheken
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Neues Versandapothekenregister sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche Apotheke (Präsenzapotheke). Bislang konnten Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel in bzw. nach Deutschland besitzt.

Sicherheits- logo des DIMDI

Dies ist jetzt möglich über das Versandapothekenregister und das damit verbundene Sicherheitslogo, die das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung stellt. In diesem Register werden nur die Apotheken erfasst, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland verfügen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 AMG) und die ihr Einverständnis zum Eintrag in das Versandapothekenregister gegeben haben. Zentrales Ziel ist dabei, den Verbraucher vor dubiosen Anbietern zu schützen.

 

(Quelle: Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information unter www.dimdi.de)