Online-Auktionen sind nicht kennzeichnungspflichtig
Autoren: o.V.
Quelle: nfz-betrieb Online Newsletter, 03.04.2003
Laut eines Beschlusses des OLG Oldenburg vom 20.01.2003 (Az: 1 W 6/03) muss ein gewerblicher Händler in seinem Verkaufsangebot bei einer Internet-Auktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen.
Da die Preisbildung bei einer Internet-Auktion sich durch die Gebote miteinander konkurrierender Bieter vollziehe, und somit eine Irreführung des Verbrauchers über die Preisbildung nicht existent sei, gelte dort nicht der ansonsten übliche Grundsatz des kennzeichnungspflichtigen Angebotes für Kfz-Händler.
Weitere Information finden Sie bei Kfz-Betrieb.
