Online-Händler müssen sich auf neue Abmahnwelle einstellen
Laut dem Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) müssen sich vor allem jene Online-Händler auf eine neue Abmahnwelle einstellen, die über das Internet technische Geräte zum Kauf anbieten, welche Batterien und Akkumulatoren enthalten. Der Grund hierfür liefert die fehlende Angabe zur Batterierücknahme.
Die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) lässt für Versand- und Online-Händler spezielle Vorgaben gelten. Danach ist jeder Händler dazu verpflichtet, im Webshop, aber auch in Print-Katalogen und bei Warensendungen dem Kunden die Informationen zur Batterierücknahme zu Verfügung zu stellen.
Um Händlern maximale Rechtsicherheit zu bieten und diese vor Abmahnungen zu schützen, hat der BVT einen Formulierungsvorschlag entwickelt, „mit dem alle im Internet aktiven Händler ihre Pflichten nach der Batterieverordnung erfüllen“, so BVT-Geschäftsführer Willy Fischel. Der gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) entwickelte „Formulierungsvorschlag zur Batterierücknahme für den Versandhandel“ kann von Mitgliedern kostenlos im Login-Bereich unter www.bvt-ev.de abgerufen werden.
(Quelle: perspektive-mittelstand.de, 11.07.2007)
