Preisvergleiche im Internet ermöglichen den Konsumenten durch einfaches Vergleichen verschiedener Online-Händler eine Ersparnis von rund 30 Prozent gegenüber den unverbindlichen Preisempfehlungen. In diesen Vergleichen befinden sich viele kleine und mittlere Händler, aber auch große Händler wie Amazon.de, die Otto-Tochtergesellschaft Discount24.de oder teilweise auch Festangebote des Auktionshauses Ebay.de. Man versucht derzeit, ebenfalls Hersteller für eine Listung in den Vergleichsdatenbanken zu gewinnen. Besonders geeignet für solche Preisvergleiche sind homogene Produkte wie bspw. Unterhaltungselektronik oder Telefone. Neue Angebote wie Finanzdienstleistungen oder Musikinstrumente kommen ständig hinzu.
Die Produktpreisvergleichsmaschinen gewinnen immer mehr an Bedeutung. So besuchten im September 2003 1,5 Millionen Nutzer den Marktführer Guenstiger.de, was einem Zuwachs gegenüber dem Jahresanfang von 30 Prozent entspricht. Ihm folgen die Angebote von Geizkragen.de (1,3 Mio. Besucher und 21 Prozent Zuwachs), von Idealo.de (0,86 Mio. Besucher und 50 Prozent Zuwachs), Kelkoo.de ( 0,84 Mio. Besucher und 129 Prozent) sowie etwas abgeschlagen Preissuchmaschine.de (0,66 Mio. Besucher und 21 Prozent Abgang), Preistrend.de ( 0,52 Mio. Besucher und 6,6 Prozent Zuwachs) und zuletzt Evendi.de (0,31 Mio. Besucher und 19 Prozent Abgang).
Durch solche Vergleiche werden unverbindliche Preisempfehlungen zur Makulatur, ein Umdenken von Herstellern und Handel wird gefordert. Aber nicht alle Besucher wollen auch im Internet kaufen. Sie nutzen die Preisvergleiche als Informationsquelle für eine bessere Verhandlungsposition im Offline-Vor-Ort-Kauf, wodurch der Preisdruck im Internet ebenfalls auf die stationären Händler übertragen.
Aufgrund der immer größer werdenden Beliebtheit der Produktsuchmaschinen interessieren sich auch größere Internet-Unternehmen wie Amazon.de und Google.de für einen Einstieg in dieses Segment. So plant Google im nächsten Jahr den Start seiner Preisvergleichsmaschine Froogle in Deutschland.
Quelle: FAZ, 17. November 2003, S. 19
