Die aktuelle Debatte um das Thema Kundenbindung beleuchtet die Pro's und Contra's von Kundenbindungssystemen, die auf Kundendaten aufbauen. Auf der einen Seite versuchen Unternehmen dem Kunden durch individuelle Angebote einen Mehrwert zu bieten, der sie von Wettbewerbern abhebt. Auf der anderen Seite befürchten Verbraucherverbände einen missbräuchlichen Umgang mit den zumeist sensiblen persönlichen Informationen. Viele Verbraucher stehen daher der Speicherung ihrer Daten skeptisch gegenüber. Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Einhaltung gewisser Richtlinien für den Umgang mit Kundendaten könnten langfristig ein Ausweg aus diesem Konflikt sein.



Probleme bei der Informationsgenerierung

Laut der aktuellen Studie Kundenbindungssysteme und Datenschutz der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weisen in Deutschland angebotene Kundenkarten zahlreiche Verstöße gegen den Datenschutz auf. Zu den untersuchten Karten zählen unter anderem Payback, Happy Digits, Lufthans Miles & More, Webmiles, Vodafone-Stars, Shell ClubSmart, Bahn Comfort sowie zahlreiche City Cards. Fast alle Kundenbindungssysteme sammeln mehr Kundendaten als für das Durchführen des Bonusprogramms nötig ist. Häufigste Verstöße sind das Sammeln von Daten über die gekauften Produkte, fehlende Information für die Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und unzureichende Einwilligungserklärungen über die Verwendung der Daten.

Oft werden schon beim Beantragen der Kundenkarten Daten erhoben, die für das Bonusprogramm überhaupt nicht notwendig sind, jedoch für das Erstellen detaillierter Kundenprofile für die Unternehmen umso wertvoller sind. Häufig werden beim Bezahlen auch Informationen darüber gespeichert, was der Kunde gekauft hat. Dies ist jedoch unzulässig, solange der Kunde nicht im Einzelnen darüber informiert ist und freiwillig sein Einverständnis erklärt hat.

Sowohl das Bonusprogramm Vodafone-Stars als auch das Programm S-Points der Sparkassen Wuppertal, Essen und Bonn machen jedoch die Teilnahme am Bonussystem von der Einwilligung der Kunden in die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken abhängig, so dass hier keine freiwillige Einwilligung erfolgen kann. Eine besonders verbraucherfreundliche Lösung von Happy Digits, durch Ankreuzen ausdrücklich der Weiterverwendung von Kundendaten einzuwilligen, fand keine Nachahmung bei anderen Unternehmen. Deshalb kehrte auch Happy Digits zur alten Lösung zurück, dass jeder Kunde, der gegen eine Nutzung seiner Daten ist, dies ausdrücklich erklären muss.

Diesen Mechanismus möchte der vzbv umkehren und umfassendenden Daten- und Verbraucherschutz durch branchenverbindliche Standards zum Gütesiegel für Kundenkarten machen.

Quelle: City- und Stadtmarketing, Nr. 9/2003, S. 2