Problemthema "Lieferangaben" - Aktueller ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Aufgrund der schnellen Änderbarkeit des Mediums setzt die Rechtsprechung dem Händler im Internet engere Regeln, wenn es um die Verfügbarkeit der Ware geht. Bekanntlich ist der Händler gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden Angaben zur Lieferbarkeit der angebotenen Ware zu machen. Den Kunden allein in der Auftragsbestätigung über die Lieferzeiten zu informieren, reicht dabei nicht aus. Die Frage, was Online-Händler bei der Angabe von Lieferzeiten beachten sollten, beantwortet RA Rolf Becker in seinem aktuellen ECC-Rechtstipp.
RA Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp Nr. 62 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-62-August-2010.pdf
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