Schutz von Äußerungen in Mailinglisten - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
Das Internet ist grundsätzlich öffentlich. Es gehört auch zum allgemeinen Kenntnisstand, dass E-Mails eher wie eine Postkarte zu betrachten sind, deren Inhalte keinen besonderen Vertraulichkeitsanforderungen standhalten. In rechtlicher Hinsicht sieht dies durchaus anders aus. So hatte sich unlängst das LG Stuttgart mit der Frage zu beschäftigen, ob aus einer E-Mail öffentlich zitiert werden darf.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im aktuellen ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker. Er ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.
ECC-Rechtstipp Nr. 63 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-63-September-2010.pdf
Adobe Acrobat Dokument [114.8 KB]

