Sicherheit für den Handel
Der wachsende Austausch von geschäftskritischen Daten
bedingt ein gleichermaßen zunehmendes
Sicherheitsrisiko. Das gilt im zunehmenden Maße auch
für den Handel. Vor allem betrifft dies die
integrierte Supply Chain und die Logistikkette, den Vertriebskanal,
EDI und RFID. Zum einen ermöglicht die Anwendung
dieser Technologien schnellere Prozesse, zum anderen aber auch hohe
Sicherheitsrisiken.
Gerade Datenmanipulationen im elektronischen Geschäftsverkehr
sind eine stets präsente Gefahr, zum Beispiel im Bereich
Kartenzahlung. Dabei hat ein Sicherheitsproblem eines
Gliedes in der Kette Auswirkungen auf alle anderen. Gerade
deshalb ist es wichtig, Informationssicherheit besonders stark zu
berücksichtigen. Dabei beschränkt sich diese nicht nur
auf die IT-Sicherheit, sondern auch auf wirkungsvolle
Schutzmaßnahmen, die sich auf Informationsmedien beziehen
(Papier, E-Mail, Gespräche).
Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen
verschließen sich noch gegenüber diesen
Maßnahmen. Diesem Thema hat sich das Unternehmen
Security for Business (S4B) gewidmet. Es handelt sich hier
um eine Initiative, die auf Grundlage internationaler
Sicherheitsnormen mittelstandskonforme Programme erarbeitet hat und
diese Unternehmen durch Schulungen zugänglich macht.
Ziel des Services ist die schrittweise Qualifizierung bis
hin zur Zertifizierung von Informationssicherheit. Die
angewendeten Sicherheitsstandards basieren auf unabhängigen
Normen (z. B. ISO 17799 / BS7799) sowie gesetzlichen Bestimmungen
und Revisionsanforderungen.
Die Bewertung erfolgt in drei Stufen:
- Stufe 1: Bestätigung, dass man sich in einem Sicherheits-Prozess unter Anleitung eines Experten befindet.
- Stufe 2: Wichtige und zentrale Sicherheitsmaßnahmen sind festgestellt und geprüft worden.
- Stufe 3: Vergabe des Zertifikats nach BS 7799-2
. Schwerpunkt der S4B ist ein aktives
Sicherheitsmanagement, das auch auf externe Partner ausgerichtet
ist. Dazu wurde eine umfangreiche Checkliste
erarbeitet, die Fragen wie etwa Befinden sich IT-Systeme
für sensitive Geschäftsinformationen in besonderen Zonen?
oder Sind in den Verträgen mit Geschäftspartnern
überprüfbare Datenschutzregeln enthalten?
enthalten.
(Quelle: retailtechnology, 04/2005, S. 46-47)
