Nachricht - Rechtliche Fragen
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Social Commerce: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzung - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

Das LG Hamburg hat in einer umfangreich begründeten Entscheidung YouTube die Verantwortung für ungenehmigte Veröffentlichung von Tonaufnahmen seitens seiner Nutzer zugewiesen. YouTube mache sich die eingestellten Inhalte zu Eigen, so die Begründung der Richter. Dadurch bestünden erhöhte Prüfpflichten für das Online-Videoplattform. Ausführliche Informationen erhalten Sie im aktuellen ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker.

Bild von RA Rolf Becker

Darüber hinaus geht Becker im zweiten Teil seines Rechtstipps auf ein weiteres aktuelles Urteil zum Thema Verlängerung von Rabattaktionen ein. Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

Social Commerce: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzung - ECC-Rechtipp von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp Nr. 64 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-64-Oktober-2010.pdf
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