Trusted Shops: Checkliste für sicheres Online-Shopping
Gerade zu Weihnachten ist Online-Shopping sehr bequem und spart viel Zeit. Aber nicht jeder Online-Shop, der auf den ersten Blick einen guten Eindruck hinterlässt, ist seriös. Trusted Shops, Europas Gütesiegel für Online-Shops, hat eine Checkliste mit Hinweisen auf bestimmte Warnsignalen veröffentlicht, auf die Internetnutzer achten sollten:
1. Anbieter wird verschleiert
Die Hinweise zum Verkäufer sind nur versteckt, unter unklarer Bezeichnung oder gar nicht auffindbar. Skeptisch sollte man auch werden, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
2. Unklare Angaben zum Datenschutz
Wenn Aussagen zum Datenschutz schwer auffindbar oder lückenhaft sind, will der Website-Betreiber vielleicht die Daten weiterverkaufen und unerwünschte Werbung zusenden oder Daten an zweifelhafte Auskunftssysteme übermitteln.
3. Intransparente Preisangaben
Bei den Preisangaben muss klar sein, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Versandkosten oder Zuschläge (Express, Nachnahme) anfallen. Werden keine Versandkosten genannt oder ist die genaue Berechnung der Kosten unklar, sind Überraschungen möglich.
4. Widersprüchliche Angaben zur Lieferzeit
Obwohl unzulässig, verwenden viele Anbieter im Kleingedruckten die Klausel „Lieferfristen sind unverbindlich“. Laut Bundesgerichtshof ist ein Hinweis auf längere Lieferzeiten direkt beim Produkt erforderlich, wenn nicht sofort geliefert werden kann.
5. Unversicherte Zahlung per Vorkasse
Bietet ein Anbieter als Zahlungsart nur Vorkasse an, sollte man darauf achten, dass diese durch eine Geld-zurück-Garantie abgesichert ist, da Überweisungen nicht rückgängig gemacht werden können.
6. Unverschlüsselte Datenübertragung
Die Zahlungsdaten sollten niemals unverschlüsselt übertragen werden. Die Daten können sonst abgefangen und missbraucht werden, und häufig verstößt man gegen die Bedingungen der Bank. Die Verschlüsselung ist erkennbar am Schloss-Symbol im Browser.
7. Einschränkungen des Widerrufsrechtes
Bis auf wenige Ausnahmen besteht die Möglichkeit, eine gelieferte Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Händler dieses Recht nicht unzulässig einschränkt, z. B. nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotswaren generell von der Rückgabe ausschließt.
8. Nachteiliges im Kleingedruckten
Manche Händler haben Bestimmungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Kunden unangemessen benachteiligen und daher gesetzlich verboten sind. Unzulässig und damit unwirksam sind z. B. die Klauseln „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“.
(Quelle: www.trustedshops.de, 08.11.2007)
