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Trusted Shops veröffentlicht Studie zur Abmahnpraxis

Umfrage "Shop-Abmahnungen im Internet" von Trusted Shops© Gerd Altmann/PIXELIO

Trusted Shops hat eine neue Studie zur Abmahnpraxis im Internethandel vorgelegt. Bereits im Jahr 2007 hatte es erstmals eine Erhebung hierzu gegeben. Im Rahmen der aktuellen Umfrage wurden insgesamt 1.089 Shop-Betreiber nach ihren Erfahrungen befragt. Insgesamt konnten sieben Kernthesen aus den Ergebnissen abgeleitet werden:

 

 

 

 

  • Abmahnungen werden seltener, gehören aber noch immer zum Alltag
    Bei der letzten Umfrage im Jahr 2007 ergab sich eine durchschnittliche Anzahl von 2,1 Abmahnungen pro Shop. Das Ergebnis der aktuellen Umfrage ergab, dass dieser Wert auf 1,6 gesunken ist. Das heißt aber noch nicht, dass sich der Shopbetreiber in Ruhe zurücklehnen kann. Die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten ist noch immer enorm hoch.

 

  • Gerichte werden für Missbrauch sensibler
    Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Gerichte in Bezug auf Abmahnungsmissbrauch sensibler reagieren. In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse senkten die Richter in 4,73% der Fälle die angesetzten Kosten. In den Fällen im Zeitraum 2007 - 2009 stieg dieser Anteil auf 6,25%.

 

  • Keine großen Massenabmahner mehr am Markt
    Die erste Studie ergab als ein zentrales Ergebnis, dass rund 39% aller Abmahnungen durch lediglich drei unterschiedliche Abmahner ausgesprochen wurden. Diese sind mittlerweile alle nicht mehr am Markt tätig. Vielmehr hat diesmal die Wettbewerbszentrale die meisten Abmahnungen ausgesprochen, allerdings auch nur in 2,7% der Fälle. Dies ist als äußerst positiv zu bewerten, da die Wettbewerbszentrale eine Institution ist, die ausschließlich den fairen Wettbewerb und nicht wirtschaftliche Interessen verfolgt.
  • Falsche Widerrufsbelehrung immer noch häufigster Fehler
    Bereits bei der letzten Umfrage belegten Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung Platz 1 der Liste. Dies ist auch in der aktuellen Studie der Fall (mit 39%), obwohl mittlerweile das neue Muster des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Kraft ist. Das neue Muster ist bisher nicht erfolgreich abmahnt worden. Dennoch scheinen viele Händler immer noch nicht zu wissen, dass es ein neues Muster gibt bzw. dass dieses nur ohne eigene Änderungen und Ergänzungen abmahnsicher ist.

 

  • Abmahnungen bedrohen die Existenz
    Über die Hälfte der Befragten hatten durch Abmahnungen einen Schaden von mehr als 1.500 Euro. In 36 Fällen wurden gar Schäden von 25.000 Euro und mehr angegeben. 46% (47,5% in der letzten Umfrage) der Unternehmer sahen sich durch diese Schäden in ihrer Existenz bedroht. Dabei ist jedoch die Summe der entstandenen Schäden im Vergleich zur letzten Studie angestiegen.

 

  • Anwälte verlangen oft zu hohe Gebühren
    In 18% der Fälle haben die abmahnenden Anwälte auf einen Teil ihrer ursprünglich verlangten Gebühren schon außergerichtlich auf Verlangen des Abgemahnten verzichtet. In 5% der Fälle wurden die Kosten durch das Gericht gekürzt. Diese Möglichkeit wurde gerade im letzten Jahr sehr häufig von den Richtern genutzt.

 

  • Widerstand zahlt sich immer noch aus
    In nur 12% der Fälle zahlte sich das Vorgehen gegen eine erhaltene Abmahnung nicht aus. In 20,5% der Fälle wurde die Abmahnung ganz zurückgezogen. In knapp 25% der Fälle erreichte der Abgemahnte eine Kostenreduzierung ohne Gerichtsprozess. Immerhin in 1% der Fälle hat das Gericht den Verstoß als Bagatelle eingestuft, und damit blieb auch der Abmahner auf den Kosten sitzen. Wie schon die letzte Umfrage zeigte also auch die diesjährige, dass Widerstand gegen Abmahnungen sich in den meisten Fällen auszahlt.

 

Die Ergebnisse der Umfrage stehen unter www.trustedshops.de zur Verfügung.

 

(Quelle: Pressemitteilung Trusted Shops, 16.02.2009)