Literatur
- Drogerie und Parfümerieeinzelhandel
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Verband Deutscher Drogisten muss auf www.drogerie.de verzichten
Autoren: o.V.
| Quelle: Verbändereport, H. 8/2002, S. 31. |
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Der Verband Deutscher Drogisten hat im Berufungsverfahren am BGH gegen den Betreiber der Internetadresse www.drogerie.de verloren. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt am 23.03.2001 entschieden, dass eine Irreführung bestünde, da der Surfer allgemeine Informationen und nicht eine speziellen Händler erwarte. Der Betreiber der Adresse müsse die Domain an ein unabhängige Vereinigung wie den Verband abtreten. Nachdem das OLG Frankfurt am 12.09.2002 die Revision abgelehnt hatte, hat nun der BGH entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Behinderung des Verbandes durch die Registrierung der Domain durch eine Internetagentur nicht gegeben ist. Der Verband habe zumutbare Ausweichmöglichkeiten und nutze diese bereits auch. Ebenso bestünden keine markenrechtliche Ansprüche seitens des Klägers.
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