Nachricht - Rechtliche Fragen
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Was Sie bei Werbung mit Finanzierungsmöglichkeit beachten müssen - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

Foto von RA Rolf Becker

Finanzierungsangebote öffnen den Weg zu mehr Kunden. Der Händler arbeitet hier meist mit Partnerbanken zusammen. Die kümmern sich um das Kleingedruckte und die Abwicklung. Doch auch der Händler muss hier Angabepflichten beachten, die ihn nach der Preisangabeverordnung treffen. Sobald bei der Werbung mit einer Finanzierungsmöglichkeit Zahlen genannt werden, Sie also bestimmte Angaben in der Anzeigenwerbung, im Online-Shop oder im Newsletter machen, wird es rechtlich gefährlich. Lesen Sie mehr dazu im unten beigefügten aktuellen ECC-Rechtstipp von Rolf Becker.

 

Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Becker ist Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften und hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

 

RA Rolf Becker auf

Twitter:http://twitter.com/rolfbecker
Facebook: www.facebook.com/versandhandelsrecht.de

Was Sie bei Werbung mit Finanzierungsmöglichkeit beachten müssen - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp Nr. 73 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-73-Juli-2011.pdf
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