Nachricht - Rechtliche Fragen
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Widerrufsrecht: Wertersatz weiter möglich

RA Rolf Becker

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im letzten Jahr mit seinem Urteil über die deutschen Regelungen zum Wertersatz für erhebliches Aufsehen gesorgt. In zahlreichen Medienberichten war daraufhin davon die Rede, dass der Wertersatz, den der Händler wegen der Ingebrauchnahme der Ware vom Kunden während der Widerrufsfrist beanspruchen kann, gestorben sei. Auch die Musterwiderrufsbelehrung des Bundesministeriums der Justiz in der BGB-Infopflichtenverordnung soll demzufolge nicht mehr nutzbar sein. Jetzt wagte sich als eines der ersten Gerichte das Amtsgericht Berlin-Mitte aus der Deckung, um die Frage, wie nach dem EuGH-Urteil mit dem Wertersatz umgegangen werden muss, zu klären.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im unten beigefügten aktuellen ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker.

 

Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER in Köln. Der Autor von Fachbüchern (Fernabsatzgesetz, Versandhandelsmanagement, Werbetexten, Kanzleiführung), Fachartikeln (www.versandhandelsrecht.de, www.urteilsticker.de) und Redakteur in wettbewerbsrechtlich orientierten Zeitschriften hat sich auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht insbesondere im Fernabsatz spezialisiert. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rechtssicherer Werbung, Markenrecht, AGB und Vertragsgestaltung. Rolf Becker ist Mitglied im ECC-Club.

Aktueller ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker

Widerrufsrecht: Wertersatz weiter möglich - ECC-Rechtstipp von RA Rolf Becker
ECC-Rechtstipp Nr. 55 von RA Rolf Becker, Kanzlei Wienke & Becker
ECC-Rechtstipp-Nr-55-Januar-2010.pdf
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