Zur Beobachtung der Entwicklung des E-Commerce
Autoren: Iris Fischer
Quelle: Wirtschaft und Statistik, Nr. 4, 2003, S. 314-318.
Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Interesses an der Entwicklung des E-Commerce und den in diesem Zusammenhang vorgelegten unterschiedlichen Daten von Marktforschungsinstituten befasste sich seit Ende der 90iger Jahre auch die amtliche Statistik mit dieser Thematik, so wurden im Jahre 2000 die ersten Zahlen über die Entwicklung des E-Commerce durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Ziel war es, aufbauend auf einer allgemeinen und für den Handel anwendbaren Definition, die Entwicklung des E-Commerce und seine Auswirkungen auf die Handelslandschaft zu untersuchen. Hierfür stützte sich die amtliche Statistik auf zwei verschiedene Untersuchungsansätze: Die Beobachtung der Entwicklung des E-Commerce im Handel sowie die Beobachtung der Verbreitung moderner PC-, Kommunikations- und Internettechnologien in Haushalten und Unternehmen. Der Artikel in Wirtschaft und Statistik beschäftigt sich hauptsächlich mit dem ersten Ansatz, die Ergebnisse des zweiten Ansatzes wurden bereits publiziert.
Ausgehend von der Diversifikation von Definitionen und, Ergebnissen und Prognosen wird aufgezeigt, welches Konzept die amtliche Statistik im Hinblick auf die Erfassung des E-Commerce wählte. Die amtliche Statistik stützt sich dabei auf eine Definition des E-Commerce, die durch eine vom ECC Handel einberufene Expertenkommission erarbeitet wurde (Siehe dazu: Die Begriffe des eCommerce. Ein Handbuch für Old und New Economists). Nach dieser Definition fallen unter E-Commerce solche Transaktionen auf einem Markt, bei denen nicht nur das Angebot elektronisch offeriert, sondern auch die Bestellung bzw. die Inanspruchnahme elektronisch unter Verwendung eines computergestützen Netzwerks erfolgt, und durch die der Austausch von wirtschaftlichen Gütern gegen Entgelt (z.B. Kauf, Miete, Pacht), begründet wird. E-Commerce betreibt, wer seine Handelsware über das Internet anbietet und dem Kunden - sei er eine juristische oder eine private Person - die Möglichkeit einräumt, diese über das Internet zu bestellen., so die konkrete Definition des Statistischen Bundesamtes. Damit umfasst E-Commerce im Sinne dieser Definition sowohl den B2B- als auch den B2C-E-Commerce. E-Commerce wird also sozusagen nur als neuer Vertriebskanal gesehen, oder als neues Bestellmedium neben stationärem Handel, Post, Telefon und Fax. Aus diesem Ansatz resultiert auch die Art der Beobachtung, und zwar besteht die amtliche Statistik über E-Commerce zentral aus den Umsatzanteilen im Handel, die mit E-Commerce erzielt wurden.
In dem Artikel werden auch erste Ergebnisse der letzten Jahreserhebung aufgezeigt, die die Bedeutung des E-Commerce beschreiben. Der E-Commerce Umsatz im Handel und im Gastgewerbe betrug demnach im Jahr 2000 2,4 Mrd. EUR oder im Schnitt 0,2% an den Gesamtumsätzen. Diese Werte weichen klar von den Zahlen ab, die der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) veröffentlicht haben.
Am erfolgreichsten wird E-Commerce von den Versandhändlern betrieben, sie erreichten teilweise E-Commerce-Umsätze von mehr als 10% am Gesamtumsatz. Ihr größter Vorteil ist der bei den Kunden gesammelte langjährige Vertrauensvorschuss hinsichtlich der Bezahlung und der Lieferung bzw. eventuellen Rücksendung.
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass trotz der in einigen Branchen zunehmenden Bedeutung des E-Commerce die Handelslandschaft durch E-Commerce bisher kaum verändert wurde. Als Ursachen für den geringen Erfolg im E-Commerce werden Vorbehalte bei den privaten Haushalten angeführt, so z.B. die Sicherheit des Zahlungsverfahrens und Schwierigkeiten bei der Lieferung/Rücksendung der Ware. Zudem liege es darin, dass das Internet keine sinnlichen Erlebnisse wie Anprobieren, Fühlen oder Erleben ersetzen kann, die der stationäre Handel bietet. Die dynamischen Umsatzentwicklungen des E-Commerce innerhalb des Handels schienen folglich zurzeit nur auf die Versandhändler oder Spezial- bzw. Nischenanbieter begrenzt zu sein.
